15Feb

Q&A

Im Jahr 2022 hat die BUSS Sand- und Kieswerk GmbH verschiedene Verkehrsvarianten in den städtischen Gremien präsentiert. Gibt es bereits eine Entscheidung?

Auf Wunsch der Stadt Hadamar wurde die sogenannte „Gänsacker-Variante“ geprüft. Diese verläuft in Verlängerung der Bahnhofstraße in Niederzeuzheim parallel zur Bahntrasse, überquert den Salzbach und schließt dort an das landwirtschaftliche Wegenetz an.

Inzwischen wurde die entsprechende Verkehrsvariantenvorprüfung abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass eine Umsetzung möglich wäre. Weitere Fachgutachten sind jedoch notwendig.

Die Variante wurde Ende Juni 2023 in den städtischen Gremien präsentiert. Weiterhin wurden bereits artenschutzrechtliche Untersuchungen beauftragt, die ca. ein Jahr in Anspruch nehmen.

Insgesamt handelt es sich um einen langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozess, in den wir die Öffentlichkeit – wie gewohnt – einbinden werden.

Die ebenfalls zuvor geprüfte sowie in den städtischen Gremien vorgestellte Variante „Schnepfenhäuser Hof“ ist aus Sicht der BUSS Sand- und Kieswerk GmbH ebenfalls realisierbar, wird jedoch vorerst zurückgestellt.

Was beinhaltet der Regionalplan Mittelhessen?

In Regionalplänen werden durch die Darstellung von Vorbehalts- und Vorrangflächen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung festgeschrieben.

Ist eine Erweiterung des Kieswerk Buss um bis zu 25 ha geplant?

Nein, im Entwurf des Regionalplan Mittelhessen 2022 wird für eine Fläche von max. 20 ha ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten Planung dargestellt.
Die Darstellung eines Vorranggebiets ist aber nicht mit einer Abbaugenehmigung gleichzusetzen. Hierzu werden die Aufstellung eines Rahmen- und eines Hauptbetriebsplans erforderlich, die durch das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Bergaufsicht, zu genehmigen sind.
Bereits der derzeit gültige Regionalplan Mittelhessen 2001 stellt angrenzend an das KW Buss großflächige Vorbehaltsflächen für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten dar. Demgemäß wurde seitens des Regierungspräsidiums im Entwurf des Regionalplan 2022 lediglich eine Konkretisierung vorgenommen.
Auch der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hadamar aus dem Jahr 2000 stellt westlich und nördlich des bestehenden Kieswerks großflächig einen Bereich oberflächennaher Lagerstätten und ein Interessengebiet für den weiteren Abbau von Bodenschätzen dar.

Woher stammt die Darstellung?

Sie geht zurück auf eine im Jahr 2018 durchgeführte Lagerstättenerhebung des HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) bei allen Bergbaubetrieben im Regierungspräsidium Gießen.

Wie steht die BUSS Sand- und Kies GmbH zu der dargestellten Vorrangfläche?

Wir sehen die im Entwurf des Regionalplans Mittelhessen 2022 dargestellte Vorrangfläche als langfristiges Flächenpotenzial für mehrere Jahrzehnte. Gleichzeitig sind wir aber bereit, auf eine Teilfläche der Darstellung des Vorranggebietes und damit auch auf Abbauflächen in nördliche Richtung zu verzichten.

Welche Mengen werden aktuell gefördert?

Die genehmigte Jahresfördermenge gemäß Hauptbetriebsplan liegt bei ca. 30.000 to. Genehmigungsgrundlage für den derzeitigen Abbaubetrieb ist der Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1987 in Verbindung mit dem genehmigten Hauptbetriebsplan aus dem Jahr 2020.
Die genehmigte Betriebszufahrt erfolgt in die nördliche Richtung durch die Ortslage Niederzeuzheim.

Wurden Bohrungen auf den Erweiterungsflächen durchgeführt?

Im Juli 2021 wurden Erkundungsbohrungen zur Lagerstättenerkundung auf den Flächen im Gebiet des gültigen Rahmenbetriebsplans durchgeführt. Hierüber wurde die Öffentlichkeit informiert. Im Gebiet des dargestellten Vorranggebietes gemäß Entwurf des Regionalplans Mittelhessen 2022 wurden durch uns keine Bohrungen durchgeführt.

Warum haben Sie die Bohrungen durchgeführt?

Bereits im Rahmen der Informationsveranstaltung im Sommer 2021 wurde mitgeteilt, dass Entwicklungsmöglichkeiten geprüft werden. Die durch uns durchgeführten Bohrungen dienten dazu, das Rohstoffvorkommen im Bereich der im Rahmenbetriebsplan enthaltenen Flächen zu ermitteln und auf dieser Grundlage über den Aufschluss von Flächen in diesem Bereich entscheiden zu können.

Werden Biotope durchschnitten?

Bei den im Entwurf des Regionalplans Mittelhessen 2022 dargestellten Vorrangflächen handelt es sich nahezu ausschließlich um intensiv genutzte Ackerfläche. Geschützte Biotope sind nach den derzeit hier vorliegenden Informationen nicht betroffen.
Grundsätzlich möchten wir betonen, dass wir uns unserer ökologischen Verantwortung bewusst sind. Daher sind wir gerne bereit, über den rechtlich notwendigen Rahmen hinaus, naturschutzrechtliche Maßnahmen umzusetzen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und den Bürgern/innen aus Niederzeuzheim.

Werden Flächen enteignet?

Es wurden bereits erste Gespräche zum Grunderwerb geführt. Enteignungen finden nicht statt.

Gibt es konkrete Abbaupläne für die Zukunft?

Eine perspektivische Erhöhung der Abbaumenge von derzeit 30.000 to pro Jahr auf max. 60.000 to pro Jahr wird angestrebt. Dies bedarf allerdings einer Genehmigung im Rahmen der bereits erwähnten Betriebspläne.

Wie wird der Abtransport geregelt?

Soweit der Abbau in den Grenzen des gültigen Rahmenbetriebsplans erfolgt, wird der Abtransport in der bestehenden Weise durch die Ortslage Niederzeuzheim erfolgen.
Wir sind uns jedoch bewusst, dass eine entsprechende Erhöhung der Abbaumenge nur auf Grundlage einer neuen Verkehrserschließung möglich ist. Aktuell befinden wir uns in der Vorprüfung alternativer Erschließungstrassen und im Austausch mit den zuständigen Behörden. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aktuell noch nicht näher zu den Plänen äußern können. Allerdings möchten wir betonen, dass es auch unser Ziel ist, die Belastung für die Bürger/innen aus Niederzeuzheim so gering wie möglich zu halten bzw. diese sogar zu verringern.

Wer entscheidet über das Verkehrskonzept?

Sowohl eine neue Erschließungsstraße als auch eine Erweiterung der Abbaufläche und Erhöhung der Abbaumenge setzen langwierige und aufwendige Genehmigungsverfahren voraus, die durch das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Bergaufsicht, durchgeführt werden.

Östlich des bestehenden Kieswerks laufen Arbeiten. Wird das Kieswerk bereits erweitert?

Im Februar 2023 wurde mit den Arbeiten gemäß des im Januar 2023 genehmigten Nachtrags zum Hauptbetriebsplan begonnen. Die Flächen (östlich angrenzend an den bestehenden Abbaubereich) werden künftig im Wesentlichen zur Lagerung rekultivierungsfähiger Böden während der Betriebszeit genutzt. Nachdem im Jahr 2022 bereits eine Hecke als Ersatzhabitat für den Neuntöter gepflanzt wurde, stehen nun die vorbereitenden Arbeiten für die Herstellung der Lagerflächen durch Abschieben des Oberbodens auf der Agenda. Alle Maßnahmen werden gemäß den entsprechenden Bestimmungen in der Genehmigung durchgeführt und im Rahmen einer Baubegleitung durch einen Biologen überwacht.